Stellungnahme des Rates der Freikirchen in Österreich
zu den Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus
(12.03.2020)
Mit dem Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer
Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz, des Bundesministeriums Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, vom 10.3.2010, hat die
Bundesregierung Einschränkungen des öffentlichen Lebens festgelegt, die auch
unsere freikirchlichen Veranstaltungen und Gottesdienste betreffen.
Im festgelegten Zeitraum von 11.März bis 3. April 2020 12 Uhr sind
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Personen und
außerhalb von geschlossenen Räumen und im Freien mit mehr als 500 Personen
untersagt.
Die Bundesleitungen und Gemeindeleitungen sind gebeten für die Einhaltung
dieser Vorgaben Sorge zu tragen.
Wir ermutigen zur Unterstützung dieser Maßnahmen der Regierung.
Wir weisen auch auf weitere Maßnahmen hin, die hilfreich sein können die Ausbreitung des Virus zu minimieren:
– Besuch von Veranstaltungen nur bei Gesundheit
– Händeschütteln, Umarmen und Wangenküsse unterlassen
– häufiges Händewaschen mit Seife und warmen Wasser
– Herrenmahlfeier mit portioniertem Brot und Wein/Saftcups für jede Person
– Nutzung unserer Hausbibelkreise und Kleingruppen statt großer Zusammenkünfte
– Aufzeichnungen oder Streaming von Gottesdiensten zur Nutzung von Zuhause – zu Gottesdiensten mit mehr als 100 Personen, können alternativ zwei oder mehrere Gottesdienste angeboten werden
Tragen wir gemeinsam dazu bei, dass die Epidemie eingedämmt wird und besonders gefährdete Personenkreise geschützt werden. Mit unserem verantwortungsvollen Verhalten können wir Licht in der Welt sein, zur Ehre unseres Herrn und auch die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, in ihren Aufgaben, unterstützen.
Vor allem aber bitten wir unseren Herrn Jesus Christus uns, durch diese außergewöhnliche Situation, in seiner Gnade und mit seinem Frieden zu führen.
Mit Segensgrüßen
Der Rat der Freikirchen in Österreich